Beihilfe für Ihre Kur in der Allgäuer Rosenalp
Um Beihilfe für Ihre Kur zu beziehen, muss Ihr Haus- oder Facharzt Ihnen die
medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Aber auch der Anbieter der Kur muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Unser Haus ist beihilfefähig nach Paragraph 30 GeWO und §107 SGB V (2) zur Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen.
Bitte vergessen Sie nicht, Aufenthalt und Maßnahmen vor der Anreise von der Beihilfestelle genehmigen zu lassen. Hier finden Sie die
notwendigen Unterlagen zum Download – für einen geförderten Kur-Aufenthalt in unserem Gesundheitsresort in Oberstaufen.
Sanatoriumsbescheinigung 2012
Sanatorium Konzession
Sie haben Fragen zur Beihilfe? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Wir im Gesundheitszentrum Allgäuer Rosenalp beraten Sie gerne.