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Beihilfe für Ihre Kur in der Allgäuer Rosenalp

Um Beihilfe für Ihre Kur zu beziehen, muss Ihr Haus- oder Facharzt Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Aber auch der Anbieter der Kur muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Unser Haus ist beihilfefähig nach Paragraph 30 GeWO und §107 SGB V (2) zur Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen.

Bitte vergessen Sie nicht, Aufenthalt und Maßnahmen vor der Anreise von der Beihilfestelle genehmigen zu lassen. Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen zum Download – für einen geförderten Kur-Aufenthalt in unserem Gesundheitsresort in Oberstaufen.

Sanatoriumsbescheinigung 2012
Sanatorium Konzession

Sie haben Fragen zur Beihilfe? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Wir im Gesundheitszentrum Allgäuer Rosenalp beraten Sie gerne.

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