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  4. Präventionsreise mit Zuschuss
Präventionsreise mit Zuschuss Symbolfoto
Montag, 02.10.2017

Präventionsreise mit Zuschuss

Präventionsreisen

Mit Präventionsreisen fördern die Krankenkassen die Bemühungen der Versicherten, Körper, Geist und Seele Gutes zu tun. Krankheiten zu verhindern ist nicht nur sinnvoller, sondern auch kostengünstiger, als sie zu behandeln.

Was ist eine Präventionsreise?

Eine Präventionsreise ist eine Urlaubsreise, die explizit darauf ausgelegt ist die Gesundheit zu fördern oder mögliche gesundheitliche Probleme während eines Urlaubs entgegenzuwirken. Präventionsreisen werden dazu auch häufig von den Krankenkassen teilweise übernommen oder unterstützt.

An einem Beispiel: Karin und Michael P. sind entspannt. Nach den herrlichen Stunden im Rosenalp Spa genießen sie nun die frische, klare Luft im Allgäu. Vor ihnen das herrliche Bergpanorama. Über ihnen stahlblauer Himmel und Sonne satt. Der Alltag scheint bereits nach zwei Tagen weit weg. Ein entspannter Urlaub – und das zum Teil sogar auf Kosten der Krankenkasse. Denn die beiden befinden sich auf einer Präventionsreise. Bis zu € 150,– pro Person schießen die Kassen jährlich für eine Reise zu, die der Krankheitsverhütung dient. Allerdings muss man dafür auch etwas tun.

Wofür zahlen die Kassen?

Wird ein Urlaub als Präventionsreise gefördert, muss er bestimmte Kriterien erfüllen. So muss das gewählte Hotel ein entsprechend qualifiziertes Angebot im Bereich Bewegung, Ernährung und Entspannung bieten können. Schließlich geht es darum, Anregungen für ein bewussteres, gesünderes Leben zu liefern, um auf diese Weise Krankheiten vorbeugen zu können. Aus den Aktivitäten und Angeboten des Hotels wählt der Versicherte zwei Elemente. Wer dann an mindestens 80 Prozent dieser Kurse teilnimmt, darf sich über einen Zuschuss der Krankenkassen freuen.

Wie kommt man zu einer Präventionsreise?

Jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland hat einmal pro Jahr Anspruch auf eine Präventionsreise. Dafür muss der Zuschuss vor Reiseantritt bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden. Am Urlaubsort ist es wichtig, sich die Teilnahme an den besuchten Kursen schriftlich bescheinigen zu lassen. Nur wer nach seiner Rückkehr zusammen mit dem genehmigten Antrag auch eine schriftliche Bestätigung der Kursbesuche einreicht, bekommt den Zuschuss ausbezahlt. 

Die Rosenalp ist beihilfefähig

Das Angebot der Rosenalp entspricht den Qualitätsanforderungen der Krankenkassen: Aktiv etwas für die Gesundheit tun kann man hier nicht nur dank des umfangreichen Aktiv-, Fitness und Entspannungsangebots. Auch die Spezialisierung auf gesunde Ernährung sowie das moderne Gesundheitszentrum und die hauseigene Physiotherapie helfen dabei, mit gezielten Maßnahmen Risikofaktoren vorzubeugen, die Gesundheit zu fördern und zu erhalten. Eine Präventionsreise nach Oberstaufen kann ohne Probleme mit den Kassen abgerechnet werden.

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GmbH & Co. KG
Am Lohacker 5
87534 Oberstaufen/Allgäu
Telefon +49 8386 7060
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